Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren: (Art. 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische ... Universitaires Européennes) (German Edition)
Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren: (Art. 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische ... Universitaires Européennes) (German Edition)
Auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und Staatssouveränität sind in der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses praktisch wichtige Kompetenzprobleme aufgetreten. In Bezug auf das Staatenberichtsverfahren geht es dabei insbesonders um die Frage der Untersuchungskompetenzen des Ausschusses und seiner Kompetenzen beim Abschluss des Verfahrens. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine Klärung dieser Fragen insbesondere auf Grund grammatischer Interpretation und unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung des UN-Paktes. Sie gelangt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss zum Abschluss des Verfahrens einzelne Vertragsstaaten kritisieren darf.
Language
German
Pages
294
Format
Paperback
Release
December 15, 1987
ISBN 13
9783820498998
Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren: (Art. 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische ... Universitaires Européennes) (German Edition)
Auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und Staatssouveränität sind in der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses praktisch wichtige Kompetenzprobleme aufgetreten. In Bezug auf das Staatenberichtsverfahren geht es dabei insbesonders um die Frage der Untersuchungskompetenzen des Ausschusses und seiner Kompetenzen beim Abschluss des Verfahrens. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine Klärung dieser Fragen insbesondere auf Grund grammatischer Interpretation und unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung des UN-Paktes. Sie gelangt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss zum Abschluss des Verfahrens einzelne Vertragsstaaten kritisieren darf.